Unteräuli
Kategorie: Alpen & Fluren
Unterkategorie: Rheinebene
hist. Feldflur → Karte → Bilder
auch: 'Underäuli', im Norden der Vazer Rheinebene, welche im Norden und Nordsoten an den Auwald (Au) grenzt. Vor der Umgestaltung der Vazer Rheinebene im Zuge der Melioration Anf. der 70er Jahre des 20. Jh. unterschied sich die Ausdehnung der damaligen Feldflur zur heutigen Lage und Ausdehnung. Erstmals auf einer Karte wurde die Flur auf der Graubündener Landeskarte von 1953 erfasst, in der Schweizer Landeskarte tauchte der Flurname ca. 1960 auf (Hist. Karte). Danach grenzte sich die Flur im Süden mit einem Feldweg gegen das Hirschland ab, im Südwesten und Westen gegen den Graben des Giessen-Bachs, der die Flur vom Tüfried trennte.
Nach der Melioration wurde die Flur durch die Neuanlage der Feldwege über die Rheinebene deutlich verkleinert. Sie grenzte nun an den damals neu angelegten Unteräuliweg, die weiter östl. liegenden Flurteile wurden dem ebenfalls neu angelegten Hirschland zugeschlagen. Wegen der Einebnung des Giessen-Bach-Grabens fiel die damals eindeutige Grenze zum Tüfried weg, diese ist nun nicht mehr direkt erkennbar. Die Unteräuli-Flur hat nun noch eine max. Nordwest-Südost-Ausdehung von etwas mehr als 380 m.
Das nach 1985 erbaute Bauerngehöft am Unteräuliweg trägt den Namen der Flur, gleichwohl es auf der Hirschland-Flur erbaut wurde.
Der am Nordrand der Flur (am Waldrand des Auwaldes) entlang führende Spazierweg trägt den in offiziellen Karten irreführenden Namen 'Rüfiweg', da dieser eigentlich vom Rüfi in Richtung Müleli als Fahrweg führt. Diverse Bänke an diesem Weg gestatten einen schönen Ausblick über die Flur, über die Vazer Rheinebene, nach Untervaz und auf die Untervazer Calanda-Berge.
Aufnahme von ca. 1925, der gewundene Weg in der Bildmitte ist der hist. Unteräuliweg der zur gleichnamigen Flur kurz vor dem Auwald am Rhein führte.
Blick von Westen auf die Flur (Bildmitte) mit dem Unteräuli-Gehöft (rechts im Bild auf der Hirschland-Flur).
Ausschnitt aus der offiziellen Flurkarte des Kantons Graubünden mit den dort vermerkten Grenzen der Flur.
